Es liegen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass es bei den betreffenden Versammlungen zu Straftaten kommen wird. Im Internet wird mit Hinweis auf die Angriffe der Hamas derzeit zur Teilnahme an solchen Versammlungen in Frankfurt am Main aufgerufen.
„Wir werden nicht zulassen, dass kaltblütige Morde an Juden auf öffentlichen Plätzen in Deutschland bejubelt werden. Deshalb haben wir die Stadt Frankfurt angewiesen, eine für heute angekündigte Veranstaltung in Frankfurt zu verbieten. Wo Verbote von solchen Versammlungen ausgesprochen werden können, werden wir dies unterstützen. Sollte es vor dem Hintergrund der Angriffe der Terrororganisation Hamas dennoch zu öffentlichen anti-israelischen Kundgebungen kommen, so wird die hessische Polizei sehr niederschwellig und entschlossen einschreiten. Jegliche Verstöße und Gewaltaufrufe werden konsequent geahndet. Propaganda für Terrororganisationen oder die öffentliche Billigung von Morden werden wir sofort unterbinden, sollten sie dennoch festgestellt werden. Die hessischen Polizistinnen und Polizisten sind entsprechend sensibilisiert und im Hinblick auf verbotene Kennzeichen und Organisationen geschult, damit Straftaten schnellstmöglich erkannt und geahndet werden können“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.
Solidarisch an der Seite Israels
„Es wäre ein fatales Signal, wenn die angekündigten Demonstrationen stattfinden dürften. Hass, Gewalt und Hetze gegen Juden dürfen nicht mehr auf deutschen Straßen Verbreitung finden. Wir stehen solidarisch an der Seite Israels, deren Gegner nicht weniger als die Zerstörung aller Juden wollen. Dieser gewaltverherrlichenden Vernichtungswerbung stellen wir uns entschlossen entgegen. Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson, unsere Solidarität mit allen Jüdinnen und Juden unsere historische Verantwortung“, betonte Uwe Becker, Antisemitismusbeauftragter des Landes Hessen.
Nach Einschätzung des Hessischen Innenministeriums als oberster Versammlungsbehörde droht bei den angekündigten Versammlungen die unmittelbare Gefahr der Verübung von Straftaten (§ 140 StGB: Billigung von Straftaten; § 130 StGB: Volksverhetzung; § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“). Bereits in der Vergangenheit wurden bei vergleichbaren Versammlungen israelfeindliche Parolen skandiert. Die im Zusammenhang mit dem Aufruf zur Teilnahme getroffenen Äußerungen belegen die unmittelbar drohende Gefahr, dass aus den angezeigten Versammlungen heraus strafbare Äußerungen erfolgen werden. Bei den angezeigten Versammlungen sind hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Äußerungen zu erwarten – bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels. Überdies wird eine erhebliche Gewaltbereitschaft vermittelt. Die Gesamtschau der vorliegenden Erkenntnisse rechtfertigt ein Verbot der betreffenden Versammlungen.
Hessische Polizei im Austausch mit jüdischen Gemeinden – Schutzniveau in Hessen dauerhaft hoch
Die polizeilichen Schutzmaßnahmen für Einrichtungen des jüdischen Lebens sind in Hessen auf einem dauerhaft hohen Niveau. So werden Objekte, in denen jüdisches Leben stattfindet und weitere jüdische Einrichtungen durch die hessische Polizei dauerhaft nach individuellen Konzepten geschützt. Zum Beispiel steht vor Synagogen, Gemeindezentren, Schulen oder Kindergärten – unabhängig von Feiertagen – ein Streifenwagen, wenn sich dort Menschen zum Gottesdienst oder zum Unterricht treffen. Die örtlichen Polizeipräsidien und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) stehen mit den Verantwortlichen der Liegenschaften in einem engen und vertrauensvollen Austausch.
Die Gefährdungsbewertungen für solche Einrichtungen werden laufend aktualisiert und Schutzmaßnahmen entsprechend angepasst. Angesichts der Kampfhandlungen im Nahen Osten hat die hessische Polizei bereits am vergangenen Samstag den Austausch mit dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen gesucht und ihre Schutzmaßnahmen für anstehende Veranstaltungen individuell angepasst.