Es ist daher ein wesentliches Anliegen der hessischen Landesregierung, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu optimieren. „Neben der vollständigen Digitalisierung der Bauantragstellung, ist es ein wichtiger Schritt, auch die Regelungen des Hessischen Bauordnungsrechts sowie die technischen Baustandards auf den Prüfstand zu stellen. Wir wollen eine hohe Qualität im Wohnungsbau mit weniger Ressourcenaufwand erreichen“, erklärte Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Bürokratieabbau soll Innovationen im Bau ermöglichen
Zu diesem Zweck wird die Kommission „Innovation im Bau“ mit dem Ziel einberufen, übermäßig baukostensteigernde Vorschriften zu ermitteln und innovative Vorschläge für den Bürokratieabbau zu erarbeiten. Dadurch sollen auch weitere organisatorische, technische und bauliche Innovationen im Bau ermöglicht werden.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Expertise und Erfahrungen der am Bau beteiligten Personen. „Für die Kommission habe ich Akteure aus Baupraxis, Baukultur, Baurecht, Bauwirtschaft und Bauwissenschaft berufen, um auch ihre Erfahrungen aus dem alltäglichen Umgang mit dem Hessischen Bauordnungsrecht und Regelwerken einzuholen. Ich freue mich auf einen konstruktiven Austausch“, so die Staatssekretärin und Bauingenieurin Prof. Messari-Becker.
Das erste Treffen wird Ende Mai / Anfang Juni in Wiesbaden stattfinden. Über den genauen Termin wird gesondert informiert.