168 geänderte Vorschriften in 70 Gesetzen. Berichte nach Anlass – nicht aus Routine. Verweise auf den „Stand der Technik“ werden gestrichen. Das sind die wichtigsten Punkte aus dem 2. Hessischen Bürokratieabbaugesetz (BAG II), das die Landesregierung heute in den Landtag eingebracht hat.
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Wir wollen das Leben der Menschen einfacher machen. Mit diesem Gesetzespaket räumen wir Vorschrift für Vorschrift aus dem Weg. Was nur Zeit, Geld und Nerven kostet, aber niemandem etwas bringt – wird abgeschafft!
Nachdem zum Jahresbeginn das 1. Bürokratieabbaugesetz in Kraft getreten war, legt die Staatskanzlei jetzt nach. „Wir machen immer mit voller Kraft weiter und wollen das zweite Gesetz so schnell wie möglich Realität werden lassen. Und längst ist schon das dritte Gesetzespaket in der Pipeline. So schaffen wir Stück für Stück die bürokratischen Bremsklötze aus dem Weg“, so Pentz weiter.
Ausgewählte Punkte des 2. BAG im Überblick:
- Verweise auf den „Stand der Technik“ werden gestrichen. Das hatte zu immer höheren Anforderungen geführt.
- Den Ausbau der Infrastruktur machen wir schneller, weil wir Verfahren straffen. Erörterungstermine finden im Regelfall nicht mehr statt.
- Wir schaffen weitere Berichte ab, die oft nur formalen Charakter haben.
- Rückendeckung für Verwaltungsmitarbeiter: Im Vordergrund steht das Ermessen des Einzelnen. Wer das Ermessen ordnungsgemäß ausführt, muss keine Angst vor disziplinarischen Maßnahmen haben.
- Genehmigungsfiktion bei der Prüfung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse: Drei Monate nach Vorliegen der Unterlagen gilt die Anerkennung als erteilt.
Streichung von „Stand der Technik“ wie Generalschlüssel
Vor allem der erste Punkt ist Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz ein Herzensanliegen. „Dass wir den pauschalen Verweis auf den ‚Stand der Technik‘ streichen, wirkt wie ein Generalschlüssel. Wir befreien Unternehmen, Behörden und Kommunen von wuchernden Regelwerken und unklaren Rechtsbegriffen.“
Was genau unter der Formulierung „Stand der Technik“ in zahlreichen Gesetzen zu verstehen ist, ist in der Praxis unklar, insbesondere mit dem Verweis auf DIN-Vorschriften. Über den gesetzlichen Verweis wirken diese Normen dann selbst wie Gesetze, obwohl sie nie vom Gesetzgeber beschlossen wurden.
Die Konsequenz bisher: Man ist an kleinteilige, umfangreiche Vorgaben gebunden, die regelmäßig verschärft werden– etwa bei Vorgaben zur IT-Sicherheit oder dem Abwasserrecht. Künftig fällt dieser Automatismus in vielen Fällen weg. Vor allem Behörden dürfen künftig in Auflagen nicht einfach pauschal auf solche umfangreichen Regelwerke verweisen.
Bei Staatsmodernisierung führt Hessen
Mit dem zweiten Bürokratieabbaugesetzt ist Hessen auch innerhalb Deutschlands führend. „Wenn es um einen modernen, schlanken und bürokratiearmen Staat geht, dann ist Hessen Vorreiter und Taktgeber“, sagt Staatsminister Manfred Pentz. Er ist der erste – und bislang immer noch einzige – Entbürokratisierungsminister Deutschlands.
Im Dezember 2025 hatten sich die Länder mit Bundeskanzler Merz auf die Föderale Modernisierungsagenda geeinigt. Vieles davon ist in Hessen längst umgesetzt oder auf den Weg. „Wir reden nicht nur, sondern setzen um. Auch jenseits der beiden Pakete zum Bürokratieabbau arbeiten wir täglich am schlankeren Staat. Dazu tragen alle Ressorts der Landesregierung ihren Teil bei. Denn Bürokratieabbau ist Teamarbeit“, so Minister Pentz.
Im Alltag wird das bereits an vielen Stellen deutlich: Für Vereine werden die GEMA-Kosten bei öffentlichen Veranstaltungen übernommen. Die Novelle des Straßengesetzes wird Ersatzneubauten von Brücken einfacher und schneller machen. „Die Steuer macht das Amt“ ist eine riesige Erfolgsgeschichte aus Hessen. Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes hat viel Bürokratie in diesem Bereich abgebaut. Und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bleiben den Kommunen viele Schmerzen erspart, weil Hessen die Direktvergabegrenzen deutlich angehoben hat: bei Dienstleistungsverträgen kann bis 100.000 Euro, bei Bauleistungen bis 750.000 Euro auf eine Ausschreibung verzichtet werden.
Erstes Gesetzespaket zeigt Wirkung
Zum 1. Januar 2026 war das 1. Bürokratieabbaugesetz in Kraft getreten, das der Landtag voriges Jahr beschlossen hatte. Ein echter Meilenstein. Inzwischen entfaltet das Gesetz im Alltag der Menschen seine Wirkung, berichtet Entbürokratisierungsminister Pentz:
„Weniger Formulare, weniger Stempel, weniger Wartezeit: Entlastung von Berichtspflichten, digitale Einreichung von Anträgen und Prüfungsunterlagen und einfachere Umsetzung von Bauvorhaben. Bürokratieabbau wird damit für die Menschen konkret spürbar.“
Noch dazu hatte die Landesregierung schon zu Beginn der Legislaturperiode Strukturen für den systematischen Abbau von Bürokratie geschaffen:
- Die Stabsstelle Entbürokratisierung entwickelt die Gesetzespakete
- Das Bündnis gegen Bürokratie trifft sich regelmäßig in der Staatskanzlei
- Im Sounding Board in Brüssel kämpfen Wirtschaft und Politik gemeinsam gegen zu viel Bürokratie in Europa
- Der Bürokratiemelder bessereinfach.hessen.de ist eine Erfolgsgeschichte mit inzwischen mehr als 1600 Eingaben
Beim Bürokratieabbau geht es ums Ganze
Staatsminister Pentz macht abschließend deutlich, dass das Thema Bürokratieabbau von höchster Relevanz ist. „Die Bürger erwarten zurecht einen Staat, der funktioniert - mit effizienten und schlanken Strukturen. Mit dem Abbau von Bürokratie stärken wir die Unternehmen, das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Verwaltung, den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und die Demokratie insgesamt. Dafür setze ich mich als erster Entbürokratisierungsminister Deutschlands täglich für unsere Bürger in Hessen ein.“
Bund und Europa
Hessischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
Christoph Scheld
Pressesprecher
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