Damit kann die bisher bis Ende 2026 befristete Verordnung verlängert und an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen in Hessen langfristig mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung zu stellen. Die PfluV regelt, wie Menschen, die Pflege brauchen, sowie ihre Angehörigen Unterstützung bekommen. Das umfasst nicht nur die Pflege selbst, sondern auch Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Haushaltsführung oder soziale Betreuung.
Pflegebedürftige und Angehörige entlasten
Gesundheitsministerin Diana Stolz betonte: „Mehr als 86 (86,4) Prozent der Pflegebedürftigen werden hier bei uns in Hessen zu Hause gepflegt. Für pflegende Angehörige ist der Alltag oft eine große Herausforderung, die viel Kraft, Energie und Mut erfordert. Sie sind ein Beispiel für all diejenigen, die sich für ihre Lieben aufopfern, ihre eigenen Interessen hintenanstellen und oftmals an den Grenzen der eigenen Belastbarkeit gehen.
Mit der Anpassung der Pflegeunterstützungsverordnung wollen wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar entlasten. Gleichzeitig machen wir es für Anbieterinnen und Anbieter attraktiver, niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen anzubieten.
Wesentliche geplante Änderungen im Überblick:
- Anpassung der Vergütungsgrenzen: Die bisher starren Vergütungsgrenzen sollen aufgehoben werden. Die Vergütung für Angebote zur Unterstützung im Alltag richtet sich dann nach den Preisen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen. So wird ein wirtschaftliches Arbeiten der Anbieter möglich.
- Mehr Anbieter: Neben ambulanten Pflegediensten und nichtgewerblichen Trägern, Einrichtungen und Organisationen sollen künftig auch qualifizierte Einzelpersonen und gewerbliche Anbieter Betreuungsangebote erbringen können. Qualifizierte Einzelpersonen könnten beispielsweise Personen mit einer entsprechenden Qualifikation sein, die stundenweise im Tagesablauf helfen. Gewerbliche Anbieter könnten spezialisierte Unternehmen sein, die keine klassischen Pflegedienste sind, wie etwa Agenturen für Haushaltsunterstützung, die Seniorinnen und Senioren beim Einkaufen begleiten oder gemeinsame Spaziergänge unternehmen.
- Etablierung von E-Learning Angeboten für Basisqualifikation: Das erforderliche Grundlagenwissen soll künftig im Selbststudium über E-Learning erworben werden können.
- Stärkung des Ehrenamts: Ehrenamtliche bei nichtgewerblichen Trägern, Einrichtungen und Organisationen sollen künftig nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs benötigen, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt, anstelle einer 30-stündigen Basisqualifikation.
- Vereinfachte Antragsstellung: Anerkennungsanträge sollen nun auch in Textform gestellt werden können, um Verfahren zu beschleunigen.
- Abschaffung des verpflichtenden Tätigkeitsberichts: Ein Bericht soll nur noch auf Anforderung der Anerkennungsbehörde vorgelegt werden müssen.
- Mehr Flexibilität bei Basisqualifikation: Anerkennungsbehörden sollen künftig mehr Ermessensspielraum bei der Bewertung der Konzepte zur Basisqualifikation erhalten.
Ministerin Stolz betont: „Die Änderungen versprechen mehr Flexibilität, mehr Angebote und weniger Bürokratie – ganz im Sinne der Hessinnen und Hessen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind.“.