Mit der Inbetriebnahme neuer Grundwassermessstellen wird die Gesamtzahl kontinuierlich gesteigert. So wurde heute in Hattersheim mit der Bohrung für eine neue Grundwassermessstelle begonnen. Hessens Landwirtschafts- und Umweltminister Jung betonte bei dem Termin vor Ort: „Wir schaffen damit eine verlässliche Datengrundlage, die sowohl der Umwelt, der Wasserwirtschaft als auch der Landwirtschaft dient. Wir schützen unser Grundwasser, indem wir zielgerichtet messen und verursachergerecht handeln – und zwar gemeinsam mit der Landwirtschaft.“
Ziel ist eine rechtssichere, bundesweit einheitliche und zugleich regional angepasste Umsetzung der sogenannten AVV GeA – der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung, auf deren Grundlage Einschränkungen der Pflanzendüngung aus Gründen des Grundwasserschutzes erlassen werden.
Nitratbelastung im Grundwasser im Blick
„Wir wollen die Belastung des Grundwassers mit Nitrat messbar und nachvollziehbar darstellen. Jede neue Messstelle hilft dabei, die Datenlage zu verbessern und regionale Unterschiede besser zu erkennen. So schaffen wir eine solide wissenschaftliche Grundlage, um die Qualität unseres Grundwassers langfristig zu bewerten und zu sichern“, so Prof. Dr. Thomas Schmid, Präsident des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Die geplanten Messstellen sollen dabei insbesondere eine genauere Eingrenzung der Nitratbelastung des Grundwassers ermöglichen.
Die AVV GeA schreibt bundeseinheitlich vor, nach welchen Kriterien nitratbelastete Gebiete ausgewiesen werden. Grundlage ist ein repräsentatives Messnetz, das Aussagen zur tatsächlichen Belastungssituation für Nitrat im Grundwasser zulässt. Die Daten sind entscheidend für die sogenannte rote Gebietskulisse, in der landwirtschaftliche Betriebe strengere Vorgaben bei der Düngung beachten müssen.
Die neuen Messstellen verbessern nicht nur die fachliche Grundlage für die Gebietsausweisung, sondern erhöhen auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für betroffene Landwirte. „Wir wissen um die Herausforderungen, die die Vorgaben mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, dass die Entscheidungen auf solide und nachvollziehbare Daten gestützt werden. Eine gute Datenbasis ist die Voraussetzung für eine genaue, kleinräumige und verursachergerechte Ausweisung der Gebiete.“, erklärte Ingmar Jung. Dabei geht es nicht nur um den Bau neu-er Messstellen, auch bestehende werden auf ihre Eignung überprüft: „Von 4200 Grundwassermessstellen in ganz Hessen wurden bereits 1800 geprüft und 373 für geeignet befunden“, so Schmid. „Damit steigt die Zahl der Messstellen von bisher 120 auf derzeit 493 – eine Steigerung um mehr als 300 Prozent.“
Mit dem Ausbau des Netzes folgt Hessen den Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union und trägt zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie sowie der Wasserrahmenrichtlinie bei.
Hintergrund:
Seit 1991 verpflichtet die EU-Nitratrichtlinie die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Nitratbelastungen aus landwirtschaftlichen Quellen umzusetzen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über die Düngeverordnung, die unter anderem die Ausweisung sogenannter roter Gebiete regelt. Hessen hat diese Gebietsabgrenzung erstmals 2019, 2021 und 2022 vorgenommen und arbeitet seither kontinuierlich an der Verbesserung des zugrunde liegenden Messnetzes. Der Ausbau des Messnetzes ist eine zentrale Maßnahme, um die Anforderungen der EU zu erfüllen und Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.