Die in Frankfurt ansässige Ombudsstelle nimmt seit 2023 die gesetzlich vorgesehene Aufgabe der ombudschaftlichen Beratung für Hessen wahr. Eltern sowie Kinder und Jugendliche, die in Konflikte mit öffentlichen oder freien Trägern der Jugendhilfe geraten, können sich hier unabhängig, vertraulich und kompetent beraten lassen.
„Die Ombudsstelle bietet eine leicht erreichbare, vertrauliche und fachlich kompetente Beratung für Eltern und junge Menschen“, betont die Hessische Sozialministerin Heike Hofmann: „Damit stärken wir die Beteiligung und Mitbestimmung von Familien und jungen Menschen in der Jugendhilfe entscheidend.“
Die Ombudsstelle wird mit Unterstützung des Landes auch künftig daran arbeiten, das Beratungsangebot weiter bekannt zu machen und bedarfsgerecht auszubauen. Die Beratung erfolgt sowohl durch hauptamtliche Fachkräfte als auch durch ein Netzwerk ehrenamtlich engagierter Beraterinnen und Berater. Neben der individuellen Unterstützung trägt die Arbeit der Ombudsstelle auch zur langfristigen Qualitätsentwicklung im Jugendhilfesystem bei. „Mit der geplanten landesgesetzlichen Verankerung im Rahmen der Novellierung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches betonen wir deutlich den Stellenwert, den die Ombudsstellen mittlerweile neben den Jugendämtern und freien Trägern im Jugendhilfesystem einnehmen“, erklärte Ministerin Hofmann weiter. „Die ombudschaftliche Beratung ist ein wichtiger Baustein für ein gerechtes, transparentes und partizipatives Hilfesystem.“
Hintergrund:
Der Verein Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V. wurde im Jahr 2012 von mehreren Trägerverbänden und weiteren Akteuren der Jugendhilfe ins Leben gerufen. Seitdem betreibt er eine Beratungsstelle in Frankfurt. Die Ombudsstelle unterstützt junge Menschen und ihre Familien durch Beratung und – falls nötig – auch durch Begleitung bei Gesprächen mit Trägern der Jugendhilfe. Das Land fördert das Angebot seit 2022, seit 2023 trägt es die Kosten vollständig. Mit dem 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde in Form von § 9a SGB VIII eine Regelung aufgenommen, welche die Länder verpflichtet, entsprechende Ombudsstellen einzurichten. Diese sollen unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden arbeiten. In einem gemeinsamen Workshop-Prozess mit Akteuren der hessischen Jugendhilfe hat das Ministerium ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das den schrittweisen Ausbau und die Weiterentwicklung des Angebots bis 2027 vorsieht.